Naturpark
Mühlviertel
NaturReich . KraftReich
Steinriesen und Magerwiesen machen den Reiz der kleinstrukturierten, hügeligen Landschaft im Aist-Naarn-Kuppenland aus. Nicht umsonst wurde daher der imposante Wackelstein – der „Schwammerling“ als Symbol für das Logo des Naturparkes Mühlviertel gewählt. Auf den Kuppenlagen findet man bunte Magerwiesen mit riesigen Steinblöcken und so genannte Steinkobel. Entlang von Gräben und Bächen verteilen sich nährstoffarme Feuchtwiesen und mächtige Blockburgen begleiten die Fließgewässer im Naarntal. Seltene Tiere finden ihren Lebensraum in dieser vielfältigen Landschaft: Bewohner der steilen Schluchtwälder im Naarntal ist der Uhu und im kalten und sauberen Wasser der Bäche ist die Flussperlmuschel beheimatet. Die offenen Landschaften der extensiv bewirtschafteten Ackerflächen werden von der Heidelerche genutzt. Die seltene bodenbrütende Singvogelart braucht Kuppenlandschaften und insektenreiche Magerwiesen. Diese Flächen, mit besonders üppigem Blütenflor, sind auch Voraussetzung für das Vorkommen zahlreicher Insekten und Schmetterlinge wie etwa dem Schwalbenschwanz Die Artenvielfalt bei den Pflanzen im Naturpark Mühlviertel ist außergewöhnlich hoch. Dabei kommt dem Quendel, dem wilden Thymian, eine besondere Bedeutung zu. Zwischen den Granitfelsen auf dem ausgetrockneten und nährstoffarmen Boden an sonnigen Lagen im Naturpark Mühlviertel fühlt sich der Gemeine Wacholder wohl.
Der Naturpark Mühlviertel erstreckt sich über die vier Gemeinden Allerheiligen, Bad Zell, Rechberg und St. Thomas am Blasenstein.
KONTAKT:
Naturpark Mühlviertel
GF Michaela Reiter
Rechberg 9, 4324 Rechberg
Tel: 07264/46 55-18, Mail: info@naturpark-muehlviertel.at
www.naturpark-muehlviertel.at
Die Aktivitäten aller Österreichischen Naturparke - auch jene des NATURPARK MÜHLVIERTEL - werden von nachfolgenden vier Säulen getragen:
Das 4-Säulen-Modell bestimmt die Arbeit der Naturparke
Naturschutz
Der Naturraum soll durch eine nachhaltige Nutzung in seiner Vielfalt und Schönheit gesichert werden, um die durch Jahrhunderte entstandene und geprägte Kulturlandschaft zu erhalten. Erreicht wird dies durch interessante naturkundliche Informationen, durch innovative Forschungsprojekte und durch ein professionelles Management des Schutzgebiets
Bildung
Natur, sowie die vielfältigen Zusammenhänge von Natur und Kultur sollen erleb- und begreifbar sein. Um das zu erreichen wurden interaktive Angebote wie besondere Themenwege, spannende Erlebniserfahrungen und Informationszentren geschaffen; aber auch Seminare, Kurse und Ausstellungen werden angeboten.
Regionalentwicklung
Nur eine nachhaltige Entwicklung der Region sorgt für steigende Lebensqualität bei Bevölkerung und Besuchern – dies wird vor allem durch sozial- und umweltverträglichen Tourismus und durch eine gemeinsame Kooperation zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Tourismus gefördert. Daneben werden natürlich noch spezielle Naturparkprodukte angeboten, es gibt Naturpark-Gaststätten und, nicht zuletzt, neue Arbeitsplätze, die durch den Naturpark selbst entstehen.
Erholung
Einzigartige und vor allem intakte Natur sorgt bei Bevölkerung und Besuchern für besondere Erholung. Unterstützt wird dies durch attraktive, gepflegte Erholungseinrichtungen, die dem schützenswerten Landschaftscharakter des Naturparks entsprechen. Geboten werden übersichtliche Wander-, Rad- und Reitwege, besinnliche Rast- und Ruheplätze und naturnahe Erlebnisspielplätze in familienfreundlicher und behindertengerechter Umgebung.
Naturpark Mühlviertel
Zahlen, Daten, Fakten
Rechtliche Grundlage
Fläche
Gründung
1996: Naturpark Rechberg
2005: Naturpark Mühlviertel (Gemeinden Allerheiligen, Bad Zell, Rechberg, St. Thomas a.Bl.)
Lebensräume
Gemeinden
Allerheiligen, Bad Zell, Rechberg, St. Thomas am Blasenstein
Bewilligungspflichtige Vorhaben, gemäß der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes (hier gekürzt)
Entsteinung, Eröffnung und Erweiterung von Steinbrüchen, oberirdische elektr. Leitungs-, Telekommunikationsanlagen und Rohrleitungen, Steinbrüche, Beseitigung stehender Gewässer, Schafftung von Fremdenverkehrseinrichtungen (Errichtung Tiergehege, Wanderwege, Aussichtswarten, Lehrpfade und Fitnesswege), Aufforstung größer als 2.000 m
Anzeigepflichtige Vorhaben, gemäß der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes (hier gekürzt)
Aufforstung von Grünlandflächen bis 2.000 m